Stirnlifting vom Facharzt für Plastische Chirurgie -
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Stirnlifting

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Fragen und Antworten zum Stirnlifting vom Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Fragen Stirnlifting

Die Operation Stirnlifting besteht nicht nur aus der Operation. Das richtige Verhalten nach der Operation selbst hilft, Komplikationen zu vermeiden und Ihr Ergebnis möglichst langfristig zu sichern.

Wann kann ich nach einem Stirnlifting wieder arbeiten?

5 bis 8 Tage nach der Operation sind Sie wieder arbeitsfähig. Allerdings können optische Einschränkungen (Blutergüsse und Schwellungen) vorhanden sein.

Wann bin ich nach einem Stirnlifting wieder gesellschaftsfähig?

1 bis 2 Tage nach der Operation werden Sie einen Kopfverband tragen. Sie sind nach kurzer Zeit (ca. 10 bis 14 Tage) bereits wieder gesellschaftsfähig. In dieser Zeit können Sie leichte Schwellungen und Blutergüsse haben.

ist ein Stirnlifting schmerzvoll?

Die Beschwerden nach der Operation sind gut erträglich.Kurze Zeit nach der Operation kann ein Spannungsgefühl vorhanden sein.

Wann kann ich nach einem Stirnlifting wieder meine Haare waschen?

3 bis 5 Tage nach der Operation ist das Haare waschen wieder möglich (abhängig vom Operationsumfang).

Narbenpflege

Die Narbe ist anfangs gerötet, was sich mit der Zeit gibt. Spezielle Pflegeprodukte unterstützen die schöne Narbenbildung und sorgen für feine und schönere Narben. Wir beraten Sie gerne über geeignete Produkte. Lymphdrainagen nach der Operation fördern und beschleunigen den Heilungsverlauf. Eine gezielte Hautpflege kann die Narbenbildung unterstützen. Wir empfehlen die Verwendung von speziellen Narbencremes wie z. B. Bapscare.

Ganz wichtig: Nachschautermine

Wichtig für die Vermeidung von Risiken ist die Wahrnehmung der Nachschautermine, die Sie in regelmäßigen Abständen wahrnehmen sollten. Hierbei kontrolliert der Plastische Chirurg den Heilungsverlauf und eventuelle Probleme können besprochen oder korrigiert werden. Unsere Fachärzte für Ästhetische und Plastische Chirurgie führen 4 bis 6 Nachschautermine innerhalb des ersten Jahres nach der OP durch und diese sind im Angebot inklusive.

Werde ich nach einem Stirnlifting krank geschrieben?

Ein Stirnlifting ist meist medizinisch nicht notwendig.

Nach dem Lohnfortzahlungsgesetz hat der Arbeitgeber nur bei medizinisch bedingten Erkrankungen das Gehalt weiter zu bezahlen.

Wir raten, entweder Urlaub ein zu reichen oder mit Ihrem Arbeitgeber zu kommunizieren, da eine "Krankschreibung" unter Umständen zu einer Kündigung führen kann (es gab in der Vergangenheit genügend Urteile, die dies bestätigen).

Aufnahme der Arbeitstätigkeit

5 bis 8 Tage nach der Operation sind Sie wieder arbeitsfähig. Allerdings können optische Einschränkungen (Blutergüsse und Schwellungen) vorhanden sein.

Genaue Details werden mit Ihnen im persönlichen Beratungsgespräch besprochen, so dass Ihre persönlichen Lebensumstände im Behandlungsablauf berücksichtigt werden können.

Unsere auf Stirnlifting spezialisierten Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie finden Sie in:

 



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